20% auf Möbel und Haushaltsgeräte
Die Regierung hat ein zweites Konjunkturpaket erlassen, in dem der Kauf von Möbel und Haushaltsgeräten steuerlich gefördert wird.
„Wer saniert, sollte die Gelegenheit nutzen und gleichzeitig Möbel um 20% günstiger vom Tischler anfertigen lassen“, sagt dazu Kurt Egger, Obmann der Tischler im LVH.
Steuerlich gefördert werden dabei Möbel sowie
Haushaltsgeräte mit einer
hohen Energieeffizienz, wie beispielsweise Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und Kühlschränke.
Der Steuerabsetzbetrag beträgt
20% des Kaufpreises (inkl. MwSt.) auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro, also max. 2.000 Euro. Der Steuerabzug ist auf fünf gleich bleibende Jahresraten aufzuteilen.
Wichtig:
Den neuen Steuerabsetzbetrag kann nur verwenden, wer eine
Wohnungssanierung (zum Beispiel außerordentliche Instandhaltungsarbeiten) durchführen will oder bereits durchgeführt hat, und wer für diese Wohnungssanierung um den Steuerabsetzbetrag von 36% angesucht hat oder noch ansuchen wird.
Der Ankauf muss zwischen 07. Februar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen. Außerdem müssen die Möbel und Geräte für die sanierte Wohnung bestimmt sein. Wurden die Wiedergewinnungsarbeiten bereits im Jahr 2008 begonnen, so ist der Kauf von Möbel und Elektrohaushaltsgeräten nur dann steuerbegünstigt, wenn die Arbeiten nach dem 1. Juli 2008 begonnen wurden. Beim Kauf von Elektrogeräten ist auf deren
Energieeffizienz zu achten. Nicht alle Geräte werden steuerlich gefördert!
Notwendige Dokumentation
Es müssen alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Steuerabsetzbetrages von 36% erfüllt werden. Es bedarf einer
vorherigen Mitteilung an die zuständigen Ämter, die Ausgaben müssen
durch Rechnung belegt sein, und auch die
Bezahlung muss mit einer Banküberweisung erfolgen, woraus der Grund der Überweisung, die Steuernummer der Person, die den Steuerabzug beansprucht, sowie die Steuer- bzw. MwSt.-Nummer des Empfängers hervorgehen muss.
Quelle: Raiffeisen-Bank, LVH